Aufgrund von Abgabenhinterziehung durch Scheinunternehmen entgehen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und SV-Beiträge in erheblichem Ausmaß. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 - Teil I hat die Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug zum Ziel (zum sv-rechtlichen Teil II siehe ARD 6905/20/2024). Der im Ministerialentwurf 341/ME NR 27. GP , ARD 6900/13/2024, noch vorgesehene Entfall der Einverständniserklärung des Abgabepflichtigen beim Verkürzungszuschlag nach dem FinStrG ist in der Regierungsvorlage nicht mehr enthalten. (Regierungsvorlage 12. 6. 2024, RV 2598 BlgNR 27. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

