KV-Personenbeförderungsgewerbe: Art XII
OLG Wien 29. 1. 2024, 9 Ra 68/23w
Der Beginn der Verfallsfrist bezüglich Ansprüche aus dem Dienstverhältnis setzt eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung voraus. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sich der Arbeitgeber auf den im Kollektivvertrag vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung im Sinne des Kollektivvertrages auszufolgen. Eine ordnungsgemäße Abrechnung liegt nur dann vor, wenn sie eine Überprüfungsgrundlage ausgehend vom Inhalt des zwischen den Streitteilen vereinbarten Arbeitsvertrages bildet und nachvollziehbar ist.

