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Änderung der Saisonkontingentverordnung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6903/1/2024 Heft 6903 v. 12.6.2024

Mit der Saisonkontingentverordnung 2024, BGBl II 2023/433, wurden die Kontingente für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2024 festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (siehe ARD 6882/10/2024). Aufgrund des Arbeitskräftemangels wurde nun das Kontingent für den Wirtschaftszweig Tourismus für die Bundesländer Niederösterreich um 30 Personen (auf insgesamt 68 Personen) und Kärnten um 170 Personen (auf insgesamt 462 Personen) erhöht. (BGBl II 2024/142)

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