Der Beitrag widmet sich der Frage, welche Vertragspartei das Risiko der Entgeltfortzahlung bei Unterbleiben der Arbeitsleistung aufgrund eines Blackout-Szenarios trifft. Die Autoren kommen zusammenfassend zu dem Schluss, dass für Arbeitnehmer, die aufgrund eines Blackouts ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, in vielen Fällen ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Aufgrund der unterschiedlichen Auswirkungen des Blackouts sei stets jedoch der konkrete Einzelfall zu prüfen, um festzustellen, ob ein Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 1154b Abs 5 oder § 1155 ABGB bestehe. Nach Ansicht der Autoren scheint es naheliegend, jene Sichtweise in der Literatur zu bevorzugen, wonach Arbeitgeber auch bei allgemeinen Kalamitäten zur Entgeltfortzahlung gemäß § 1155 ABGB verpflichtet sind. Trete der Fall eines Blackouts tatsächlich ein, sei überdies damit zu rechnen, dass Rechtsprechung und Gesetzgebung durch die Schaffung von Spezialregelungen für größere Klarheit im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung sorgen werden.