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Richtlinie über die kontinuierliche Fortbildung der Abschlussprüfer gesetzwidrig

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6895/3/2024 Heft 6895 v. 17.4.2024

Abschlussprüfer und jene Mitarbeiter eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft, die an der Durchführung von Abschlussprüfungen maßgeblich in leitender Funktion mitwirken, sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden (§ 56 APAG); dazu hat die Abschlussprüferaufsichtsbehörde eine Richtlinie über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie - APAB-FRL) erlassen. Da es sich dabei nach ihrem normativen Gehalt um eine Verordnung handelt, diese jedoch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurde die APAB-Fortbildungsrichtlinie vom VfGH als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. 8. 2024 in Kraft. (VfGH 13. 3. 2024, G 838/2023 ua, V 350/2023 ua)

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