BGBl I 2024/16, ausgegeben am 28. 3. 2024
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
1. Foto auf E-Card
Ursprünglich war mit der gegenständlichen ASVG-Novelle nur eine Änderung im Zusammenhang mit der Fotoausstattung der E-Card vorgesehen. Die Beibringung des erforderlichen Fotos für die E-Card wird künftig dadurch erleichtert, dass nun auch die Bürgermeister als grundsätzlich geeignete Behörde für die Beibringung eines Lichtbilds sowohl für österreichische als auch für nicht-österreichische Staatsbürger vorgesehen sind.