Jubiläumsgeschenke an Mitarbeitende anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums können in Form von Geld- oder Sachzuwendungen gewährt werden. In ihrem Newsletter Nr 3/2024 (https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2024-03 ) gibt die ÖGK einen kurzen Überblick, wie diese Zuwendungen steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind. Während Sachzuwendungen, die aus Anlass eines Dienst- oder Firmenjubiläums gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Höhe von € 186,- jährlich steuer- und beitragsfrei sind, sind Geldzuwendungen jedenfalls steuer- und beitragspflichtig.