Während der Dauer des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes ruht sowohl die Arbeitsverpflichtung des Dienstnehmers als auch die Entgeltpflicht des Dienstgebers. Im ÖGK-Newsletter Nr 3/2024 (https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2024-03 ) werden die wichtigsten Melde- und Abrechnungsbestimmungen während dieser entgeltfreien Zeit zusammengefasst. Dabei wird hinsichtlich der Bestimmungen "vor dem Dienst" (Mitteilungspflicht gegenüber dem Dienstgeber, Stellung, SV-Abmeldung), "während des Dienstes" (Betriebliche Vorsorge, allfällige Dienstvertragsauflösung) und "nach dem Dienst" (SV-Anmeldung) differenziert.