vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6887/11/2024 Heft 6887 v. 21.2.2024

HbG: § 18 Abs 6

OGH 11. 1. 2024, 8 ObA 1/24s

Steht einem Hausbesorger eine Dienstwohnung zu, kann ihn der Hauseigentümer nur aus erheblichen Gründen kündigen. Solche Gründe liegen gemäß § 18 Abs 6 lit d HbG dann vor, "wenn der Hausbesorgerposten überhaupt aufgelassen wird". Dies ist dann anzunehmen, wenn Eigentümer oder Mieter des Hauses die gesamten Hausbesorgerarbeiten unentgeltlich übernehmen oder wenn diese von deren Bediensteten im Rahmen ihrer sonstigen Beschäftigung ohne zusätzliche Entlohnung verrichtet werden. Die Auflassung des Hausbesorgerpostens darf nicht zum Schein erfolgen, etwa um einen Hausbesorger, gegen den andere Kündigungsgründe nicht zu Gebote stehen, auf diese Weise kündigen zu können. Durch bloße Teil- oder Behelfslösungen kann die Gesamtheit der Hausbesorgertätigkeiten und damit der Hausbesorgerposten nicht substituiert werden, weil der Posten dadurch nicht überflüssig wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte