vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung einer Änderungskündigung wegen Sozialwidrigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6887/7/2024 Heft 6887 v. 21.2.2024

ArbVG: § 105

Auch Änderungskündigungen unterliegen dem allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG. Bei einer Anfechtung einer Änderungskündigung wegen Sozialwidrigkeit ist entscheidend, ob dem Arbeitnehmer die Annahme des Angebots des Arbeitgebers zur Änderung der Arbeitsbedingungen zumutbar ist. Dabei sind nicht nur die Entgeltbedingungen, sondern auch die geänderten Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte