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Die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Arbeitsrecht als Wettbewerbsvorteil

Thema - ArbeitsrechtMag. Armin Popp, LL.M.ARD 6887/4/2024 Heft 6887 v. 21.2.2024

Nach zähen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 14. 12. 2023 eine vorläufige Einigung über die Inhalte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") erzielt. Diese Richtlinie hat zum Ziel, den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte zu verbessern, indem Unternehmen dazu verpflichtet werden, nachteilige Konsequenzen, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit für Menschenrechte und Umwelt ergeben, zu identifizieren, proaktiv zu verhindern, zu mindern und darüber in transparenter Weise Rechenschaft abzulegen. Doch nicht nur die CSDDD, sondern auch die Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD"), die am 5. 1. 2023 in Kraft getreten ist, legt großen Unternehmen in Zukunft detaillierte Berichtspflichten in Bezug auf das Thema "Nachhaltigkeit" auf.

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