Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz (BGBl I 2023/200, ARD 6880/13/2024) wurde mit 1. 1. 2024 eine Begünstigung für die Beteiligung von Dienstnehmern an Start-Up-Unternehmen geschaffen. Bei der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung wird die Beitragspflicht erst zum Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligung oder bei Eintritt sonstiger Umstände ausgelöst. In ihrem aktuellen Newsletter Nr 2/2024 (Link: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2024-02 ) hat die ÖGK die Eckpunkte kompakt aufbereitet.