EStG 1988: § 16, § 20
BFG 31. 1. 2024, RV/1100225/2021
Der Beschwerdeführer erzielt als Fußballprofi Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Jahr 2019 hat er ua einen Beitrag iHv € 2.657,60 zu einer Sportunfähigkeitsversicherung geleistet. Diese ist eine reine Risikoversicherung, versicherte Person ist der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Berufsspieler. Sie gewährt für die Dauer des Vertrages Versicherungsschutz für den Fall, dass der Beschwerdeführer durch einen Unfall oder durch eine akut und erstmals auftretende Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte sportliche Tätigkeit im dort genannten Rahmen aktiv auszuüben. Davon ausgenommen sind die im Einzelnen angeführten Fälle, ua etwa Unfälle oder Krankheiten infolge von Praktiken und Aktivitäten, die dem Beschwerdeführer durch seinen Berufssportlervertrag untersagt sind.