AuslBG: § 3, § 28
VwGH 9. 1. 2024, Ra 2023/09/0191
Im vorliegenden Fall wurde einem Arbeitgeber zur Last gelegt, eine pakistanische Staatsangehörige beschäftigt zu haben, obwohl für diese keine arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen erteilt oder Bestätigungen ausgestellt waren. In seiner Revision machte er geltend, dass er es für möglich gehalten habe, dass der von der ausländischen Arbeitnehmerin vorgewiesene spanische Aufenthaltstitel diese zur innerstaatlichen Beschäftigung berechtige. Er habe daher seinen Steuerberater beauftragt, dies zu überprüfen. Dies stelle eine geeignete Erkundigung dar; erst wenn der Steuerberater Zweifel über die Berechtigung zur Beschäftigung gehabt hätte, wäre er als Arbeitgeber zur Einholung einer Anfrage bei der zuständigen Behörde verpflichtet gewesen. Er habe davon ausgehen können, dass sein Steuerberater die Rechtslage geprüft und die Beschäftigung als rechtmäßig angesehen habe. Es liege somit ein dem Arbeitgeber nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vor.