Mit 1. 1. 2024 wurden die Mitglieder des Vereins "Pistenrettung Steiermark" in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen. (BGBl II 2023/408)
Mit 1. 1. 2024 wurden die Mitglieder des Vereins "Pistenrettung Steiermark" in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen. (BGBl II 2023/408)