AlVG: § 26 Abs 1 Z 5
Dass die Weiterbildung eines Arbeitnehmers während einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Bildungskarenz an einer im Ausland gelegenen Universität erfolgt, steht der Gewährung von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.AlVG: § 26 Abs 1 Z 5
Dass die Weiterbildung eines Arbeitnehmers während einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Bildungskarenz an einer im Ausland gelegenen Universität erfolgt, steht der Gewährung von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.