Die COVID-19-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, verlegte beinahe die Hälfte aller unselbstständig tätigen Beschäftigten in Österreich ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände. Damit einhergehend trat auch die Frage auf, ob eine Privatwohnung eines Dienstnehmers zur Betriebsstätte des Arbeitgebers werden kann, wenn diese zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Entscheidungen, EAS-Auskünfte sowie Aussagen in den Verrechnungspreisrichtlinien 2021 zum Thema der Homeoffice-Betriebsstätte.