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ASchG von Dienstnehmern im Verhältnis zueinander zu beachtendes Schutzgesetz

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6884/8/2024 Heft 6884 v. 31.1.2024

ASchG: § 15 Abs 1

OGH 17. 11. 2023, 8 ObA 68/23t

Treffen den Gefährder (Schädiger) Schutzpflichten gegenüber der sich selbst gefährdenden Person (Geschädigter), so kann kein echtes, sondern nur ein unechtes Handeln auf eigene Gefahr vorliegen (RIS-Justiz RS0023101). Bei einem solchen ist die tatsächlich vorhandene Selbstgefährdung (nur) im Rahmen des Mitverschuldenseinwands zu prüfen (RS0023101 [T4]).

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