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Häusler, Co-Working-Spaces im Lichte der Homeoffice-Betriebsstättendiskussion, SWI 2023, 612

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6883/20/2024 Heft 6883 v. 24.1.2024

Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, unter welchen Umständen Tätigkeiten von Mitarbeitern in Co-Working-Spaces (nicht Arbeit im Homeoffice!) zu einer Betriebsstätte des Unternehmens führen und wie dies verhindert werden kann. Ob durch Co-Working-Spaces Betriebsstätten begründet werden, hänge davon ab, wie lange ein Co-Working-Space zur Verfügung steht und ob eine ausschließliche Verfügungsgewalt über einen bestimmten Raum oder zumindest einen bestimmten Platz gegeben ist oder ob reines desk sharing vorliegt. Durch einen Co-Working-Space könne eine Betriebsstätte dann begründet werden, wenn dieser Co-Working-Space vom Unternehmen für zumindest 6 Monate angemietet wird und die entsprechende Verfügungsmacht in dieser Zeit gegeben ist. Das regelmäßige Wechseln des Co-Working-Space-Anbieters könne ein daher probates Mittel sein, um das Entstehen einer Betriebsstätte zu vermeiden. Es hänge daher stets von den konkreten Vertragsbedingungen ab.

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