vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schrammel, Diskriminierungsschutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen, ZAS 2023/43

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6883/18/2024 Heft 6883 v. 24.1.2024

In vielen europäischen Ländern ist das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz ein Problem geworden, das zunehmend auch die Gerichte beschäftigt. Im Vordergrund steht meist die Frage, ob der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen darf, am Arbeitsplatz auf das Tragen religiöser Symbole zu verzichten. Auch der EuGH hatte bereits mehrfach zu prüfen, ob Arbeitnehmer muslimischen Glaubens diskriminiert werden, wenn ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber untersagt, am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch zu tragen. Das Grundrecht der Religionsfreiheit beschränkt sich allerdings nicht auf Kleiderordnungen am Arbeitsplatz und Bedingungen, wie die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, beim Umfang der Arbeitspflicht oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses denkbar. Auf diese Aspekte geht der Autor in seinem Beitrag näher ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte