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Wegunfall mit Monowheel ist kein Arbeitsunfall

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6883/12/2024 Heft 6883 v. 24.1.2024

ASVG: § 175

OGH 21. 11. 2023, 10 ObS 127/23h

Der Kläger ist selbstständig erwerbstätig. Nach Besichtigung einer von seinem Unternehmen betreuten Baustelle fuhr er mit einem Monowheel - einem elektrisch betriebenem Einrad ohne Griffe und Lenkstange, das eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann und nur durch Verlagerungen des Gewichts gelenkt, beschleunigt und gebremst wird - zurück in sein Büro, wobei er aus ungeklärter Ursache stürzte und sich einen Bruch des linken Schienbeinkopfs zuzog.

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