BGBl I 2023/161, ausgegeben am 22. 12. 2023
➜ zum Initiativantrag 3655/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6875/16/2023
Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden
1. Legistische Klarstellungen im BPGG
Seit Juli 2023 erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegebonus von € 1.500,- im Jahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass der nahe Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat. Zudem darf das eigene monatliche Durchschnittseinkommen € 1.500,- netto nicht überschreiten, sofern man für die Pflege nicht ohnehin seinen Job aufgegeben hat bzw als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger versichert ist (siehe BGBl I 2022/213, ARD 6830/15/2023).