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EuGH: Amtswegiger Widerruf einer A1-Bescheinigung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6882/8/2024 Heft 6882 v. 17.1.2024

VO (EG) 883/2004 : Art 13

VO (EG) 987/2009 : Art 5, Art 6

Ein Mitgliedstaat, der im Fall einer grenzüberschreitenden Beschäftigung einer Person eine A1-Bescheinigung über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht ausgestellt hat, kann diese Bescheinigung von Amts wegen widerrufen, wenn er feststellt, dass die Bedingungen für eine solche Bescheinigung nicht (mehr) erfüllt sind, ohne zuvor das für Streitfälle zwischen den Mitgliedstaaten vorgesehene Dialog- und Vermittlungsverfahren mit der für soziale Sicherheit zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaats durchzuführen.

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