BGBl I 2023/153, ausgegeben am 22. 12. 2023
Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 - PrAG 2024)
1. Überblick
Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst (siehe bereits die Inflationsanpassungsverordnung 2024, BGBl II 2023/251, ARD 6864/16/2023). Die im Jahr 2024 auszugleichende Inflation beträgt 9,9 %. Für das nicht durch die automatische Tarifanpassung erfasste Volumen der kalten Progression hat die Bundesregierung jedes Jahr einen Gesetzesvorschlag mit Entlastungsmaßnahmen im Ausmaß der noch nicht abgegoltenen kalten Progression vorzulegen. Damit wird eine höhere soziale Treffsicherheit gewährleistet und die Möglichkeit geschaffen, auf veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen zielgerichtet zu reagieren. Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 werden im Rahmen des "verbleibenden Drittels" insbesondere die arbeitenden Menschen sowie die Familien entlastet werden. Dies soll durch eine Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen, die Förderung von Leistung und Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und die Entlastung von Kindern und Familien erreicht werden.