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Fachkräfteverordnung 2024 - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6881/11/2024 Heft 6881 v. 10.1.2024

BGBl II 2023/439, ausgegeben am 31. 12. 2023

Verordnung des BMAW, mit der für das Jahr 2024 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2024)

​​ Bundesweit 110 Mangelberufe

Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat der BMAW gemäß § 13 AuslBG durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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