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Fachkräfteverordnung 2024 - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6881/11/2024 Heft 6881 v. 10.1.2024

BGBl II 2023/439, ausgegeben am 31. 12. 2023

Verordnung des BMAW, mit der für das Jahr 2024 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2024)

Bundesweit 110 Mangelberufe

Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat der BMAW gemäß § 13 AuslBG durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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