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Familienbeihilfe - eigene Einkünfte des Kindes

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6879/16/2023 Heft 6879 v. 20.12.2023

FLAG: § 5 Abs 1

VwGH 20. 4. 2023, Ro 2021/16/0003

Gemäß § 5 Abs 1 FLAG führt ein zu versteuerndes Einkommen eines Kindes bis zu einem Betrag von € 10.000,- (ab 2020: € 15.000,-) in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen eines Kindes in einem Kalenderjahr jedoch den Betrag von € 10.000,- (ab 2020: € 15.000,-), so verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses Kind gewährt wird, für dieses Kalenderjahr um den € 10.000,- (ab 2020: € 15.000,-) übersteigenden Betrag.

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