vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Waisenpension nach Mord an Vater bei Zurechnungsunfähigkeit im Tatzeitpunkt

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6879/13/2023 Heft 6879 v. 20.12.2023

ASVG: § 88 Abs 1 Z 2, § 260

Nach § 88 Abs 1 Z 2 ASVG steht ein Anspruch auf Geldleistungen (hier: Waisenpension) aus dem betreffenden Versicherungsfall Personen nicht zu, die den Versicherungsfall durch die Verübung einer mit Vorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung veranlasst haben, derentwegen sie zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind. Eine im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangene Tat erfüllt diese Voraussetzungen nicht und führt daher auch nicht zu einer Verwirkung von Ansprüchen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte