ABGB: § 1155
Werden in einem Internat, in dem Kinder auch während der Nacht beherbergt und betreut werden, die Nachtdienste für die Sozialpädagogen stets zu Beginn des Schuljahres im Vorhinein für das gesamte Schuljahr im Dienstplan festgelegt, sind die Nachtdienste als Dienstleistungen