KV-Arbeitskräfteüberlassung: Abschnitt XIX
OLG Wien 23. 8. 2023, 9 Ra 16/23y
War ein Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bereits Bestandteil der vom Arbeitgeber erstellten Lohnabrechnung (hier: Verkehrskostenersatz einer überlassenen Arbeitskraft), überweist der Arbeitgeber aber in der Folge den ausgewiesenen Betrag nicht, bedarf es keiner außergerichtlichen Geltendmachung dieses Anspruchs gegenüber dem Arbeitgeber, um einen Verfall nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen (hier: Abschnitt XIX KV-Arbeitskräfteüberlassung) zu verhindern. Die Geltendmachung der ordnungsgemäß abgerechneten Entgeltbestandteile unterliegt dann vielmehr der dreijährigen Verjährungsfrist.