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Kammerumlagen 2024 - DZ-Sätze aller Bundesländer abgesenkt

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6878/5/2023 Heft 6878 v. 13.12.2023

Die Höhe des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG wird im Jahr 2024 österreichweit reduziert, indem der bundesweite "WKÖ-Hebesatz" von 0,14 % auf 0,12 % abgesenkt wird. Zudem haben auch die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg ihre Landeskammerumlage gegenüber 2023 gesenkt. Für 2024 wurden folgende Werte kundgemacht: Wien 0,36 %; NÖ 0,35 %; Bgld 0,40 %; OÖ 0,32 %; Slbg 0,36 %; Tirol 0,39 %; Vlbg 0,33 %; Stmk 0,34 %; Ktn 0,37 %.

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