Im Arbeitslosenversicherungsgesetz soll die finanzielle Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit fehlender Arbeitsfähigkeit verbessert, eine Betreuung durch das Arbeitsmarktservice ermöglicht werden, und dadurch ein chancengleicher Zugang zum Arbeitsmarkt für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention), BGBl III 2008/155, erreicht werden. Weiters sollen im Ausbildungspflichtgesetz legistische Klarstellungen erfolgen und die Vollziehung der Ausbildungspflicht erleichtert werden. (Regierungsvorlage 22. 11. 2023, 2307 BlgNR 27. GP ; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)