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Neumayr, Beweisverwertungsverbote im Arbeitsrecht, DRdA 2023, 351

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6875/19/2023 Heft 6875 v. 15.11.2023

Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Rechtswidrigkeit der Erlangung eines Beweismittels zu einem Verbot der Verwertung dieses Beweismittels im arbeitsgerichtlichen Verfahren führt. Neumayr wirft zunächst einen kurzen Blick auf Lehre und Rechtsprechung in Österreich, wo in der Lehre die Trennungsthese dominiert, die von der Trennung zwischen der Sanktionierung der Unrechtmäßigkeit der Erlangungshandlung und der prozessualen Verwertbarkeit ausgeht. Auch die Rechtsprechung in Österreich folge an sich eher der Trennungsthese. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren fehle bisher höchstgerichtliche Rechtsprechung mit Aussagen zu Beweisverwertungsverboten. Der Autor wirft auch einen Blick auf die Rechtslage in Deutschland und der Schweiz, auf die Rechtsprechung des EGMR und die jüngste Rechtsprechung des EuGH zum Datenschutzrecht. In seinem Fazit betont Neumayr ua, dass es immer schwerer rechtfertigbar ist, dass materielle Unterlassungsansprüche ohne Wirkung auf einen Zivilprozess bleiben, nämlich sowohl in Form des Ausschlusses von Unterlassungsansprüchen als auch in Form der Verneinung eines Beweisverwertungsverbots. Der EuGH habe im Urteil C-268/21 , Norra Stockholm Bygg, zwar das Recht auf effektiven Rechtsschutz hervorgehoben, der Trennungsthese in seiner reinen Form aber eine Absage erteilt. Der EuGH gebe in der Rechtssache Norra Stockholm Bygg vorsichtig eine - von Amts wegen vorzunehmende - Interessenabwägung vor: Die datenschutzrechtliche Illegalität der Beweiserlangung könne zu einem Beweisverwertungsverbot führen, müsse es aber nicht; entscheidend sei, ob der Schutzzweck des verletzten Rechts der Verwertung entgegensteht. Je stärker Persönlichkeitsrechte durch Eindringen in die Privatsphäre tangiert seien, umso mehr gebiete die Effektivität des Individualschutzes auch ein Beweisverwertungsverbot.

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