Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung OGH 28. 6. 2023, 6 ObA 1/22y, ARD 6859/5/2023, auseinander, in der der OGH bestätigt hat, dass Arbeitgeber begründete Einsicht in E-Mail-Konten von Arbeitnehmern nehmen können, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers notwendig ist, weil darin Kunden- und Vertragspartnerkommunikation enthalten sind. Unterrieder weist darauf hin, dass mittlerweile weniger das Verbot oder die Zulässigkeit der Privatnutzung wichtig erscheine als die Erwartbarkeit von Kontrollen für die Betroffenen, der legitime Zweck der (individuellen) Kontrolle und die zweckentsprechende Verwendung auch von "Zufallsfunden".