Ministerialentwurf 18. 10. 2023, 300/ME NR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem ein Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2023 (LFBAG 2023) erlassen werden soll
Österreichweit einheitliche Regelung
Das geplante neue land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz mit 61 Paragrafen soll den gesamten Bereich der betrieblichen Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft für alle Personen, die an land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsmaßnahmen teilnehmen, erstmals österreichweit einheitlich in einem Bundesgesetz regeln und alle Ausbildungsebenen (Facharbeiter, Meister) abdecken. Dies umfasst nicht nur die Ausbildung von Lehrlingen, sondern auch die Ausbildung von Personen, die nicht in einem Lehrverhältnis zum Ausbildungsbetrieb stehen. Dies wird deshalb als zweckmäßig erachtet, weil in den land- und forstwirtschaftlichen Berufen nach Lehrabschluss eine weiterführende Ausbildung zum Meister vorgesehen ist, und weil die Ausbildung in den einschlägigen Berufen in vielen Fällen im Rahmen einer Fort- oder Weiterbildung erfolgen kann, die kein Lehr- oder Arbeitsverhältnis voraussetzt. Die einschlägigen Bestimmungen sollen für alle diese Ausbildungssituationen adäquat anwendbar sein, weil es inhaltlich keine wesentlichen Gründe gibt, zwischen der Fachausbildung in einem Arbeitsverhältnis oder ohne einem solchen zu differenzieren.