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Hitz/Noga, Rechtsfragen zur Reduktion der Normalarbeitszeit, ASoK 2023, 242 und ASoK 2023, 288

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6874/16/2023 Heft 6874 v. 15.11.2023

In diesem zweiteiligen Beitrag wird abseits der interessenpolitischen Diskussion untersucht, in welcher Form eine kollektivvertragliche Arbeitszeitverkürzung durchgeführt werden kann und welche Rechts- bzw Gestaltungsfragen sich dabei ergeben. Generell kommt den Sozialpartnern dabei ein großes Maß an Gestaltungsfreiheit zu und können sie die wesentlichen Rechtsfolgen selbst gestalten. Im Zusammenhang mit der Entgeltwirkung einer kollektivvertraglichen Arbeitszeitverkürzung sind die KV-Partner nach Ansicht der Autoren prinzipiell dazu berechtigt, das kollektivvertragliche Mindestentgelt im Ausmaß der Reduktion der Arbeitszeit zu kürzen. Es bestehe grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Lohnausgleich im Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung im Kollektivvertrag festzulegen. Eine derartige Reduktion des kollektivvertraglichen Mindestentgelts könne sich aber nicht auf bestehende Dienstverhältnisse auswirken, bei denen lediglich das KV-Mindestentgelt für die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit gezahlt wird.

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