Die Abgrenzung von Krankheit und Behinderung ist im Einzelfall diffizil, aber von großer praktischer Bedeutung, weil in Bezug auf eine Behinderung ein allgemeines Diskriminierungsverbot herrscht, Krankheit hingegen grundsätzlich nicht in diesem Sinne als Diskriminierungsgrund zu beurteilen ist. Die Häufung von Krankenständen ist ein in der Praxis oft vorkommender Anlass für den Kündigungsausspruch. Der Autor empfiehlt Arbeitgebern allerdings in solchen Fällen, vorab die Gründe für die Krankenstände zu prüfen, um das Risiko einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu minimieren. Das gestalte sich aber mangels eines konkreten Informationsrechts des Arbeitgebers nicht immer einfach und ist in gewisser Weise von der Mitwirkung des Arbeitnehmers abhängig. Selbst wenn es in der Vergangenheit zu langen Krankenständen gekommen ist, ist für das mögliche Vorliegen einer Behinderung eine Prognose ausgehend vom Diskriminierungszeitpunkt maßgebend. Ist ab dem Ausspruch der Kündigung nicht (mehr) von längeren Krankenständen oder sonstigen Einschränkungen auszugehen, liegt keine Behinderung vor und Ansprüche aufgrund einer unzulässigen Diskriminierung scheiden aus.