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Familienzeitbonus: Dienstgeberwechsel nach Familienzeit schadet nicht

RechtsprechungSozialrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6874/10/2023 Heft 6874 v. 15.11.2023

FamZeitbG: § 2 Abs 4, § 2 Abs 1 Z 5

Für den Anspruch auf Familienzeitbonus ist ua erforderlich, dass der Dienstnehmer während der "Familienzeit" (Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem er sich aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet) seine Erwerbstätigkeit unterbricht. Dass nach dem Anspruchszeitraum die Er-

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