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Rechtzeitigkeit einer Entlassung iZm einer Prüfung durch den Landesrechnungshof

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6873/13/2023 Heft 6873 v. 8.11.2023

AngG: § 25

OGH 3. 8. 2023, 8 ObA 40/23z

Der Grundsatz der Unverzüglichkeit der Entlassung besagt, dass der Arbeitgeber - bei sonstigem Verlust des Entlassungsrechts - die Entlassung ohne Verzug, das heißt sofort nachdem ihm der Entlassungsgrund bekannt geworden ist, aussprechen muss.

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