GewO 1859: § 82 lit f und lit g
Provoziert ein Arbeitnehmer eine Auseinandersetzung mit einem Arbeitskollegen mit den Worten "Du Trottel musst guten Morgen sagen!", worauf es zu einem gegenseitigen Schlagabtausch, Würgegriffe am Hals und Faustschläge ins Gesicht kommt, rechtfertigt dieses Verhalten jedenfalls die Entlassung wegen grober Ehrenbeleidigung und Körperverletzung.