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Arbeitskräfteüberlassung: Genügt die Meldung eines Krankenstandes nur an den Beschäftiger?

Thema - ArbeitsrechtDr. Christian KlotzARD 6873/5/2023 Heft 6873 v. 8.11.2023

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 4 (§ 8 Abs 8 AngG für Angestellte), wie mit einer Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers umzugehen ist. Demnach ist ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, verpflichtet, seine Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und auf Verlangen des Arbeitgebers eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.

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