Mit diesem Gesetzesvorhaben soll ua die Freiwilligenarbeit gefördert werden. Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen sollen demnach einkommensteuerfrei sein, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden. Das Freiwilligenpauschale soll maximal € 30,- pro Kalendertag bzw € 1.000,- pro Kalenderjahr betragen (kleines Freiwilligenpauschale). Werden bestimmte im Gesetz angeführte Tätigkeiten ausgeübt, soll das Freiwilligenpauschale in einer höheren Gesamtsumme von € 50,- pro Kalendertag bzw € 3.000,- pro Kalenderjahr steuerfrei belassen werden können (großes Freiwilligenpauschale). Darüber hinaus soll es auch zu einer Neuregelung und Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Zwecke kommen. (Ministerialentwurf 12. 10. 2023, 299/ME NR 27. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)