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Aufgriff einer nicht zur SV angemeldeten Person durch Autobahnpolizei - Höhe des Beitragszuschlags

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6871/13/2023 Heft 6871 v. 25.10.2023

ASVG: § 111a, § 113

Ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs 1 ASVG ist immer dann vorzuschreiben, wenn ein Dienstnehmer entgegen § 33 Abs 1 ASVG nicht vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung angemeldet wurde. Nach einer unmittelbaren Betretung iSd § 111a ASVG durch gesetzlich ermächtigte Prüforgane setzt er sich aus Teilbeträgen für die gesonderte Bearbeitung und für den Prüfeinsatz zusammen; liegt keine unmittelbare Betretung vor, muss der Teilbetrag für den Prüfeinsatz entfallen.

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