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Neuer Anspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6859/10/2023 Heft 6859 v. 2.8.2023

BGBl I 2023/85, ausgegeben am 20. 7. 2023
➜ zum Initiativantrag 3467/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6854/1/2023

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

1. Überblick

Die Gesetzesinitiative sah ursprünglich nur eine Verlängerung der Gebührenbefreiung für Anträge auf Vergütung des Entgelts bei Sonderbetreuungszeit vor. Mit einem Abänderungsantrag im Sozialausschuss wurde nun aber auch ein neuer Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung von bis zu 4 Wochen zur Begleitung von Kindern unter 14 Jahren bei Rehabilitationsaufenthalten geschaffen (gilt ab 1. 11. 2023). Für die Dauer der Freistellung gebührt den Arbeitnehmern Pflegekarenzgeld.

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