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BFG: Keine Lohnnebenkostenpflicht iZm Sozialplanzahlungen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6858/15/2023 Heft 6858 v. 26.7.2023

FLAG: § 41

EStG: § 67 Abs 8 lit f

Zahlungen für eine "Freiwillige Abfertigung der fiktiven Kündigungsfrist" aufgrund von Sozialplänen stellen Zahlungen aufgrund von Sozialplänen iSd § 67 Abs 8 lit f EStG 1988 dar (und keine Kündigungsentschädigungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988). Somit fallen keine Lohnnebenkosten an.

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