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Kettendienstverträge von Balletttänzern nach dem TAG zulässig

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6857/7/2023 Heft 6857 v. 19.7.2023

TAG: § 24, § 27

RL 1999/70/EG : § 3, § 5

Die Besonderheit des Theaterarbeitsgesetzes liegt darin, dass es befristete Dienstverhältnisse nicht nur zulässt, sondern als Regelfall ansieht. Ein ohne Zeitbestimmung eingegangenes Arbeitsverhältnis endet gemäß § 24 Abs 3 TAG mit dem Ablauf der an der Vertragsbühne üblichen Spielzeit, was dazu führt, dass die Aneinanderreihung befristeter Verträge (bis zur Abgabe einer Nichtverlängerungserklärung) unmittelbar aus dem Gesetz folgt.

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