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Haftungsrisiken des Arbeitgebers bei betrieblichen Veranstaltungen

Thema - ArbeitsrechtRA Dr. Martin Huger, LL.M.ARD 6853/5/2023 Heft 6853 v. 21.6.2023

Mit diesem Beitrag soll ein Überblick über mögliche Haftungsrisiken des Arbeitgebers11Die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendete Form gilt für sämtliche Geschlechter und wird nur zur einfacheren Lesbarkeit verwendet. bei der Durchführung von betrieblichen Veranstaltungen (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, etc) gegeben werden. Bei betrieblichen Veranstaltungen kann es zu Schäden oder Unfällen der Mitarbeiter kommen. Es können aber auch Dritte durch Mitarbeiter geschädigt werden. Diesbezüglich ist daher ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers vorab abzuschätzen und können gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken zu reduzieren.

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