Mit der Saisonkontingentverordnung 2023, BGBl II 2022/486 wurden die Kontingente für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2023 festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (siehe ARD 6830/12/2023). Aufgrund des Arbeitskräftemangels wurden nun die Kontingente für den Wirtschaftszweig Tourismus auf 4.287 Personen (+ 1.125) und für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft auf 3.162 Personen (+ 102) erhöht. (BGBl II 2023/168)