KV-Baugewerbe und Bauindustrie/Ang: § 17
OLG Wien 18. 11. 2022, 9 Ra 78/22i
Gemäß § 17 des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Taggeld, denen im Zuge einer Dienstreise ein Mehraufwand entsteht. Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers eine Arbeitsleistung auf einer Baustelle oder an einem anderen Ort ("sonstige Dienstreise") als dem Aufnahmeort erbringt.