Der KV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sieht für Angestellte, die zeitweise mit Führungsaufgaben einer höheren Beschäftigungsgruppe beauftragt sind, das Vertretungsgeld vor. Der KV beschreibt zahlreiche Tätigkeiten als Führungsaufgaben und ordnet sie einer Beschäftigungsgruppe zu. Erfüllt ein Arbeitnehmer (in Gruppe C oder D eingestuft) zeitweise Führungstätigkeiten, die in Beschäftigungsgruppe E bzw F angeführt sind, besteht laut KV ein Vertretungsgeld je nach Stunde, Tag oder Woche. Wird zB ein Verkäufer mit vertiefter Warenkenntnis, der in der Kundenberatung tätig und in Gruppe D eingeordnet ist, für die dreiwöchige Abwesenheit des Betriebsinhabers mit der Führung von Vorstellungsgesprächen (das ist eine Tätigkeit der Beschäftigungsgruppe F) beauftragt, handelt es sich um eine vertretungsweise Ausübung einer Führungsaufgabe. In diesem Fall gebührt dem Angestellten das wöchentliche Vertretungsgeld für die 3 Wochen.