EStG: § 4 Abs 4
VwGH 2. 2. 2023, Ra 2020/13/0031
Beim Revisionswerber - einem Facharzt - fand im Jahr 2014 eine Außenprüfung ua betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2012 statt. Im Bericht über das Ergebnis dieser Außenprüfung wurde ua festgehalten, dass bestimmte vom Revisionswerber geltend gemachte Aufwendungen, insbesondere Aufwendungen iZm mehreren Pkw (etwa AfA und Leasingraten), Reisespesen und Finanzierungszinsen, nicht als betrieblich veranlasst anzusehen sind. Das Finanzamt folgte den vom Prüfer getroffenen Feststellungen und erließ entsprechende Einkommensteuerbescheide.